Letzte Änderungen zu "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:
Regionale Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf"
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Regionale Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf
Der Beschluss vom 26. Juni 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 23. Juni 2020 in Kraft.
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Regionale Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf
Der Beschluss vom 26. Juni 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Regionale Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf
Beschluss vom 26. Juni 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.