Letzte Änderungen zu "DMP-Anforderungen-Richtlinie:
Änderung der Anlage 13 (DMP Herzinsuffizienz) und Anlage 15 (DMP chronischer Rückenschmerz)"
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlage 13 (DMP Herzinsuffizienz) und Anlage 15 (DMP chronischer Rückenschmerz)
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlage 13 (DMP Herzinsuffizienz) und Anlage 15 (DMP chronischer Rückenschmerz)
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlage 13 (DMP Herzinsuffizienz) und Anlage 15 (DMP chronischer Rückenschmerz)
Beschluss vom 18. Juni 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.