Letzte Änderungen zu "Häusliche Krankenpflege-Richtlinie:
Verordnungsfähigkeit von kontinuierlicher interstitieller Glukosemessung als Leistung der Behandlungspflege"
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Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Verordnungsfähigkeit von kontinuierlicher interstitieller Glukosemessung als Leistung der Behandlungspflege
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 17. Juli 2020 in Kraft.
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Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Verordnungsfähigkeit von kontinuierlicher interstitieller Glukosemessung als Leistung der Behandlungspflege
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Verordnungsfähigkeit von kontinuierlicher interstitieller Glukosemessung als Leistung der Behandlungspflege
Beschluss vom 18. Juni 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.