Letzte Änderungen zu "Einstellung der Methodenbewertung gemäß § 137c SGB V:
Protonentherapie"
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Einstellung der Methodenbewertung gemäß § 137c SGB V: Protonentherapie
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 18. Juni 2020 in Kraft.
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Einstellung der Methodenbewertung gemäß § 137c SGB V: Protonentherapie
Beschluss vom 18. Juni 2020. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit 18. Juni 2020 in Kraft.