Letzte Änderungen zu "Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung:
Aufhebung des § 10 Qualitätssicherung in Anlage I Nr. 19"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Aufhebung des § 10 Qualitätssicherung in Anlage I Nr. 19
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22. Juli 2020 in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Aufhebung des § 10 Qualitätssicherung in Anlage I Nr. 19
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Aufhebung des § 10 Qualitätssicherung in Anlage I Nr. 19
Beschluss vom 18. Juni 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.