Letzte Änderungen zu "Schutzimpfungs-Richtlinie:
Anpassung an das Masernschutzgesetz und Änderung der Anlage 2"
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Anpassung an das Masernschutzgesetz und Änderung der Anlage 2
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 15. August 2020 in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Anpassung an das Masernschutzgesetz und Änderung der Anlage 2
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Anpassung an das Masernschutzgesetz und Änderung der Anlage 2
Beschluss vom 18. Juni 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.