Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Ergänzung eines Anhangs 3 und eines Anhangs 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung eines Anhangs 3 und eines Anhangs 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. September 2020 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung eines Anhangs 3 und eines Anhangs 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019
Beschluss vom 18. Juni 2020. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.