Beschluss
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Ausnahmeregelungen für die Aufnahme von Leistungen aufgrund der COVID-19-Pandemie
Beschlussdatum: 05.06.2020
Inkrafttreten: 01.04.2020
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 23.07.2020 B2