Letzte Änderungen zu "Kinder-Richtlinie:
Ausnahmeregelung betreffend die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie"
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Kinder-Richtlinie: Ausnahmeregelung betreffend die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Der Beschluss vom 14. Mai 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 25. März 2020 in Kraft.
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Kinder-Richtlinie: Ausnahmeregelung betreffend die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Der Beschluss vom 14. Mai 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend in Kraft.