Letzte Änderungen zu "Verlängerung der COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Verlängerung der COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal
Der Beschluss vom 14. Mai 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Verlängerung der COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal
Der Beschluss vom 14. Mai 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.