Letzte Änderungen zu "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern:
COVID-19 – Ausnahmen zu QS-Anforderungen"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: COVID-19 – Ausnahmen zu QS-Anforderungen
Der Beschluss vom 14. Mai 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 14. Mai 2020 in Kraft.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: COVID-19 – Ausnahmen zu QS-Anforderungen
Der Beschluss vom 14. Mai 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend in Kraft.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: COVID-19 – Ausnahmen zu QS-Anforderungen
Beschluss vom 14. Mai 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend in Kraft.