Letzte Änderungen zu "Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung:
COVID-19 – Verschiebung der Fristen zur Berichtspflicht gemäß § 6"
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung: COVID-19 – Verschiebung der Fristen zur Berichtspflicht gemäß § 6
Der Beschluss vom 14. Mai 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. Juni 2020 in Kraft.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung: COVID-19 – Verschiebung der Fristen zur Berichtspflicht gemäß § 6
Der Beschluss vom 14. Mai 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung: COVID-19 – Verschiebung der Fristen zur Berichtspflicht gemäß § 6
Beschluss vom 14. Mai 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.