Letzte Änderungen zu "Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung:
Ausnahmeregelung von Vorgaben zur Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie"
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Ausnahmeregelung von Vorgaben zur Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Der Beschluss vom 14. Mai 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt rückwirkend mit Wirkung vom 27. März 2020 in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Ausnahmeregelung von Vorgaben zur Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Der Beschluss vom 14. Mai 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Ausnahmeregelung von Vorgaben zur Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Beschluss vom 14. Mai 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend in Kraft.