Letzte Änderungen zu "Geschäftsordnung:
Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Abs. 3 Satz 4"
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Abs. 3 Satz 4
Der Beschluss vom 16. April 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 23. Mai 2020 in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Abs. 3 Satz 4
Der Beschluss vom 16. April 2020 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Abs. 3 Satz 4
Beschluss vom 16. April 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.