Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Ergänzung eines Anhangs 1 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung eines Anhangs 1 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019
Der Beschluss vom 16. April 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. Juli 2020 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung eines Anhangs 1 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019
Der Beschluss vom 16. April 2020 tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.