Letzte Änderungen zu "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:
Anpassung und Verlängerung der Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit"
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Anpassung und Verlängerung der Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Der Beschluss vom 21. April 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 20. April 2020 in Kraft.
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Anpassung und Verlängerung der Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Der Beschluss vom 21. April 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 20. April 2020 in Kraft.
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Anpassung und Verlängerung der Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Beschluss vom 21. April 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.