Letzte Änderungen zu "Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V:
Sakrale Neuromodulation durch ein implantierbares, wieder aufladbares Stimulationssystem bei überaktiver Blase, Harnverhalt und Stuhlinkontinenz"
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Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Sakrale Neuromodulation durch ein implantierbares, wieder aufladbares Stimulationssystem bei überaktiver Blase, Harnverhalt und Stuhlinkontinenz
Der Beschluss vom 16. April 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Sakrale Neuromodulation durch ein implantierbares, wieder aufladbares Stimulationssystem bei überaktiver Blase, Harnverhalt und Stuhlinkontinenz
Beschluss vom 16. April 2020.