Letzte Änderungen zu "Verfahrensordnung:
Änderung des 5. Kapitels zur Anpassung der verfahrensrechtlichen Vorgaben zur Antragstellung"
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Verfahrensordnung: Änderung des 5. Kapitels zur Anpassung der verfahrensrechtlichen Vorgaben zur Antragstellung
Der Beschluss vom 2. April 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 8. August 2020 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 5. Kapitels zur Anpassung der verfahrensrechtlichen Vorgaben zur Antragstellung
Der Beschluss vom 2. April 2020 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 5. Kapitels zur Anpassung der verfahrensrechtlichen Vorgaben zur Antragstellung
Beschluss vom 2. April 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.