Letzte Änderungen zu "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:
Feststellung von Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese für einen Zeitraum von bis zu 14 Kalendertagen"
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Feststellung von Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese für einen Zeitraum von bis zu 14 Kalendertagen
Der Beschluss vom 27. März 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 23. März 2020 in Kraft.
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Feststellung von Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese für einen Zeitraum von bis zu 14 Kalendertagen
Der Beschluss vom 27. März 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet.