Beschluss
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:
Feststellung von Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese für einen Zeitraum von bis zu 14 Kalendertagen
Beschlussdatum: 27.03.2020
Inkrafttreten: 23.03.2020
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 03.04.2020 B4