Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie:
Abschnitt L (Klinische Studien) §§ 37 und 39"
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Arzneimittel-Richtlinie: Abschnitt L (Klinische Studien) §§ 37 und 39
Der Beschluss vom 20. März 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Abschnitt L (Klinische Studien) §§ 37 und 39
Beschluss vom 20. März 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.