Letzte Änderungen zu "Geschäftsordnung:
Schriftliches Abstimmungsverfahren bei Vorliegen besonderer Umstände"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Geschäftsordnung: Schriftliches Abstimmungsverfahren bei Vorliegen besonderer Umstände
Der Beschluss vom 20. März 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 20. März 2020 in Kraft.
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Geschäftsordnung: Schriftliches Abstimmungsverfahren bei Vorliegen besonderer Umstände
Der Beschluss vom 20. März 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet.
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Geschäftsordnung: Schriftliches Abstimmungsverfahren bei Vorliegen besonderer Umstände
Beschluss vom 20. März 2020.