Letzte Änderungen zu "COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal
Der Beschluss vom 20. März 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 20. März 2020 in Kraft.
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COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal
Der Beschluss vom 20. März 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet.
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COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal
Beschluss vom 20. März 2020.