Beschluss
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:
Ausnahmeregelung zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese
Beschlussdatum: 20.03.2020
Inkrafttreten: 09.03.2020
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 23.03.2020 B6