Letzte Änderungen zu "Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V:
Stimulation des Nervus hypoglossus durch ein teilimplantierbares Stimulationssystem bei obstruktiver Schlafapnoe"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Stimulation des Nervus hypoglossus durch ein teilimplantierbares Stimulationssystem bei obstruktiver Schlafapnoe
Der Beschluss vom 5. März 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Stimulation des Nervus hypoglossus durch ein teilimplantierbares Stimulationssystem bei obstruktiver Schlafapnoe
Beschluss vom 5. März 2020.