Letzte Änderungen zu "Mutterschafts-Richtlinien:
Änderung der Anlage 3 (Mutterpass) – Ergänzung der möglichen Angaben zum Geschlecht des Kindes"
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Mutterschafts-Richtlinien: Änderung der Anlage 3 (Mutterpass) – Ergänzung der möglichen Angaben zum Geschlecht des Kindes
Der Beschluss vom 20. Februar 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 28. April 2020 in Kraft.
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Mutterschafts-Richtlinien: Änderung der Anlage 3 (Mutterpass) – Ergänzung der möglichen Angaben zum Geschlecht des Kindes
Der Beschluss vom 20. Februar 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mutterschafts-Richtlinien: Änderung der Anlage 3 (Mutterpass) – Ergänzung der möglichen Angaben zum Geschlecht des Kindes
Beschluss vom 20. Februar 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.