Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
weitere Anpassungen für das Berichtsjahr 2019 – Ergänzung eines Anhangs 2 zu Anlage 1"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: weitere Anpassungen für das Berichtsjahr 2019 – Ergänzung eines Anhangs 2 zu Anlage 1
Der Beschluss vom 20. Februar 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 6. Juni 2020 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: weitere Anpassungen für das Berichtsjahr 2019 – Ergänzung eines Anhangs 2 zu Anlage 1
Beschluss vom 20. Februar 2020. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.