Letzte Änderungen zu "Heilmittel-Richtlinie:
Überprüfung der Verordnungsfähigkeit von Maßnahmen der Podologischen Therapie"
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Heilmittel-Richtlinie: Überprüfung der Verordnungsfähigkeit von Maßnahmen der Podologischen Therapie
Der Beschluss vom 20. Februar 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in weiten Teilen am 1. Juli 2020 in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Überprüfung der Verordnungsfähigkeit von Maßnahmen der Podologischen Therapie
Der Beschluss vom 22. Februar 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Überprüfung der Verordnungsfähigkeit von Maßnahmen der Podologischen Therapie
Beschluss vom 20. Februar 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in weiten Teilen am 1. Juli 2020 in Kraft.