Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung
Beschlussdatum: 19.12.2019
Inkrafttreten: 18.07.2020
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 18.05.2020 B1
Siehe auch Beschlüsse zu Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung
Gemäß Beschluss vom 16. April 2020 umfasst die Erklärung zur Aussetzung von QS-Anforderungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 den Beschluss über QS-Maßnahmen für die gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung vom 19. Dezember 2020.