Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur Kinderonkologie:
Änderung von § 6 Absatz 2 sowie der Anlagen 1 und 2"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Änderung von § 6 Absatz 2 sowie der Anlagen 1 und 2
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat in weiten Teilen am 1. Januar 2020 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Änderung von § 6 Absatz 2 sowie der Anlagen 1 und 2
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Änderung von § 6 Absatz 2 sowie der Anlagen 1 und 2
Beschluss vom 19. Dezember 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.