Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI:
Off-Label-Use, Teil A, Ziffer VI, Fludarabin bei anderen als in der Zulassung genannten niedrig bzw. intermediär malignen B-Non-Hodgkin-Lymphomen (B-NHL) als chronische lymphatische Leukämien (CLL) – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Off-Label-Use, Teil A, Ziffer VI, Fludarabin bei anderen als in der Zulassung genannten niedrig bzw. intermediär malignen B-Non-Hodgkin-Lymphomen (B-NHL) als chronische lymphatische Leukämien (CLL) – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Der Beschluss vom 10. Dezember 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 29. Februar 2020 in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Off-Label-Use, Teil A, Ziffer VI, Fludarabin bei anderen als in der Zulassung genannten niedrig bzw. intermediär malignen B-Non-Hodgkin-Lymphomen (B-NHL) als chronische lymphatische Leukämien (CLL) – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Der Beschluss vom 10. Dezember 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Off-Label-Use, Teil A, Ziffer VI, Fludarabin bei anderen als in der Zulassung genannten niedrig bzw. intermediär malignen B-Non-Hodgkin-Lymphomen (B-NHL) als chronische lymphatische Leukämien (CLL) – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Beschluss vom 10. Dezember 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.