Letzte Änderungen zu "Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung:
Änderung § 7"
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung: Änderung § 7
Der Beschluss vom 22. November 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. Februar 2020 in Kraft.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung: Änderung § 7
Der Beschluss vom 22. November 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung: Änderung § 7
Beschluss vom 22. November 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.