Letzte Änderungen zu "Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung:
Anpassung von Verweisen"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung: Anpassung von Verweisen
Der Beschluss vom 17. Oktober 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 14. Januar 2020 in Kraft.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung: Anpassung von Verweisen
Der Beschluss vom 17. Oktober 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung: Anpassung von Verweisen
Beschluss vom 17. Oktober 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.