Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie:
Änderung der Richtlinie in § 30 Abs. 1"
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Arzneimittel-Richtlinie: Änderung der Richtlinie in § 30 Abs. 1
Der Beschluss vom 17. Oktober 2019 (in der Fassung des Beschlusses vom 14. Mai 2020) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. August 2020 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Änderung der Richtlinie in § 30 Abs. 1
Der Beschluss vom 17. Oktober 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Änderung der Richtlinie in § 30 Abs. 1
Beschluss vom 17. Oktober 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.