Letzte Änderungen zu "Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene:
Änderungen in §§ 1, 7, 8, 10 und 11 sowie in Anlage 2"
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderungen in §§ 1, 7, 8, 10 und 11 sowie in Anlage 2
Der Beschluss vom 19. September 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Januar 2020 in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderungen in §§ 1, 7, 8, 10 und 11 sowie in Anlage 2
Der Beschluss vom 19. September 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderungen in §§ 1, 7, 8, 10 und 11 sowie in Anlage 2
Beschluss vom 19. September 2019, redaktionell korrigiert. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderungen in §§ 1, 7, 8, 10 und 11 sowie in Anlage 2
Beschluss vom 19. September 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.