Letzte Änderungen zu "Geschäftsordnung:
Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Abs. 2a Satz 3 SGB V"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Abs. 2a Satz 3 SGB V
Der Beschluss vom 15. August 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 21. November 2019 in Kraft.
-
Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Abs. 2a Satz 3 SGB V
Der Beschluss vom 15. August 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Abs. 2a Satz 3 SGB V
Beschluss vom 15. August 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.