Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Änderung der Anhänge 3 und 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2018"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der Anhänge 3 und 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2018
Der Beschluss vom 15. August 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. Oktober 2019 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der Anhänge 3 und 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2018
Beschluss vom 15. August 2019. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.