Letzte Änderungen zu "Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung:
Anlage 1.1a onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle – Appendix"
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Anlage 1.1a onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle – Appendix
Der Beschluss vom 15. August 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. November 2019 in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Anlage 1.1a onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle – Appendix
Der Beschluss vom 15. August 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Anlage 1.1a onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle – Appendix
Beschluss vom 15. August 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.