Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Ergänzung eines Anhangs 3 und eines Anhangs 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2018"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung eines Anhangs 3 und eines Anhangs 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2018
Der Beschluss vom 20. Juni 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 14. September 2019 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung eines Anhangs 3 und eines Anhangs 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2018
Beschluss vom 20. Juni 2019. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.