Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Veröffentlichung der Positivliste für das Berichtsjahr 2018 gemäß § 1 Anlage 3"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Veröffentlichung der Positivliste für das Berichtsjahr 2018 gemäß § 1 Anlage 3
Der Beschluss vom 20. Juni 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 20. Juni 2019 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Veröffentlichung der Positivliste für das Berichtsjahr 2018 gemäß § 1 Anlage 3
Beschluss vom 20. Juni 2019.