Letzte Änderungen zu "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern:
Anpassungen zum Erfassungsjahr 2020"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2020
Der Beschluss vom 20. Juni 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2020
Der Beschluss vom 20. Juni 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2020
Beschluss vom 20. Juni 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.