Beschluss
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und weitere Änderungen
Beschlussdatum: 22.03.2019
Inkrafttreten: 24.08.2019
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 23.08.2019 B3
Historie
Der ursprüngliche Beschluss vom 22.03.2019 wurde am 16.05.2019 geändert.
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Änderungsbeschluss vom 16.05.2019
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Änderung des Beschlusses zur jährlichen Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und weitere Änderungen
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Ursprünglicher Beschluss vom 22.03.2019