Letzte Änderungen zu "Bestimmung des Kreises der nach § 136a Abs. 2 Satz 5 SGB V stellungnahmeberechtigten medizinischen Fachgesellschaften, die nicht in der AWMF organisiert sind – Aufnahme DFPP, DMtG, DGSGB und AGPPS"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Bestimmung des Kreises der nach § 136a Abs. 2 Satz 5 SGB V stellungnahmeberechtigten medizinischen Fachgesellschaften, die nicht in der AWMF organisiert sind – Aufnahme DFPP, DMtG, DGSGB und AGPPS
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. April 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 18. April 2019 in Kraft.
-
Bestimmung des Kreises der nach § 136a Abs. 2 Satz 5 SGB V stellungnahmeberechtigten medizinischen Fachgesellschaften, die nicht in der AWMF organisiert sind – Aufnahme DFPP, DMtG, DGSGB und AGPPS
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. April 2019.