Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Ergänzung eines Anhangs 1 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2018 und Außerkraftsetzung berichtsjahresspezifischer Anlagen und Anhänge"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung eines Anhangs 1 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2018 und Außerkraftsetzung berichtsjahresspezifischer Anlagen und Anhänge
Der Beschluss vom 18. April 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 6. Juli 2019 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung eines Anhangs 1 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2018 und Außerkraftsetzung berichtsjahresspezifischer Anlagen und Anhänge
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. April 2019. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.