Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur Kinderherzchirurgie:
Änderungen der Vorgaben zum Pflegedienst, Nachweisverfahren und in Anlage 3 sowie Entlassmanagement"
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Änderungen der Vorgaben zum Pflegedienst, Nachweisverfahren und in Anlage 3 sowie Entlassmanagement
Der Beschluss vom 18. April 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18. September 2019 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Änderungen der Vorgaben zum Pflegedienst, Nachweisverfahren und in Anlage 3 sowie Entlassmanagement
Der Beschluss vom 18. April 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Änderungen der Vorgaben zum Pflegedienst, Nachweisverfahren und in Anlage 3 sowie Entlassmanagement
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. April 2019. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.