Letzte Änderungen zu "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern:
Änderung von § 24 Absatz 2"
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Änderung von § 24 Absatz 2
Der Beschluss vom 22. März 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Juni 2019 in Kraft.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Änderung von § 24 Absatz 2
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. März 2019. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.