Letzte Änderungen zu "Mutterschafts-Richtlinien:
Anpassungen der Anlage 3 (Mutterpass)"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Mutterschafts-Richtlinien: Anpassungen der Anlage 3 (Mutterpass)
Der Beschluss vom 28. Februar 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. April 2020 in Kraft.
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Mutterschafts-Richtlinien: Anpassungen der Anlage 3 (Mutterpass)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 28. Februar 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mutterschafts-Richtlinien: Anpassungen der Anlage 3 (Mutterpass)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 28. Februar 2019. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.