Letzte Änderungen zu "Geschäftsordnung:
Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Abs. 2a Satz 3 – Regelungen zu Zentren"
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Abs. 2a Satz 3 – Regelungen zu Zentren
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Dezember 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22. März 2019 in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Abs. 2a Satz 3 – Regelungen zu Zentren
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Dezember 2018 wurde vom BMG genehmigt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.