Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI:
Off-Label-Use, Teil A Ziffer III – Carboplatin bei fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom (NSCLC) – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Off-Label-Use, Teil A Ziffer III – Carboplatin bei fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom (NSCLC) – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Januar 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. März 2019 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Off-Label-Use, Teil A Ziffer III – Carboplatin bei fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom (NSCLC) – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Januar 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Off-Label-Use, Teil A Ziffer III – Carboplatin bei fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom (NSCLC) – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Januar 2019. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.