Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte:
Korrektur Planungsblatt C – Änderung der Verhältniszahl in der kieferorthopädischen Versorgung"
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Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte: Korrektur Planungsblatt C – Änderung der Verhältniszahl in der kieferorthopädischen Versorgung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Dezember 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. März 2019 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte: Korrektur Planungsblatt C – Änderung der Verhältniszahl in der kieferorthopädischen Versorgung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Dezember 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte: Korrektur Planungsblatt C – Änderung der Verhältniszahl in der kieferorthopädischen Versorgung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Dezember 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.